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   KG, 01.04.2004 - 8 U 219/03   

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https://dejure.org/2004,5974
KG, 01.04.2004 - 8 U 219/03 (https://dejure.org/2004,5974)
KG, Entscheidung vom 01.04.2004 - 8 U 219/03 (https://dejure.org/2004,5974)
KG, Entscheidung vom 01. April 2004 - 8 U 219/03 (https://dejure.org/2004,5974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelhaftigkeit der Mietsache; Fehlen einer Zweckentfremdungsgenehmigung; Verschaffung der Genehmigung für vertraglich geschuldeten Gebrauch; Beschränkung der Überprüfungspflicht auf sichtbare Mängel; Vermietung als Gewerberäumlichkeiten; Vorliegen eines wichtigen ...

  • Judicialis

    BGB § 536 a Abs. 1; ; BGB § 536

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung bisher zu Wohnzwecken genutzter Räume als Gewerberäume: Zur Frage fristloser Kündigung des Mieters wegen fehlender behördlicher Genehmigung der Umwidmung sowie Schadensersatzpflicht des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 232/87

    Formularmäßige Vereinbarung der Beibringung behördlicher Erlaubnisse durch den

    Auszug aus KG, 01.04.2004 - 8 U 219/03
    Eine formularvertragliche Klausel, die die Pflicht des Vermieters, die für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, die das Mietobjekt und nicht die Person des Mieters betreffen, auf den Mieter überbürdet ist gemäß § 9 AGBG unwirksam, da sie sowohl mit dem Grundgedanken der §§ 537 ff, 542 ff BGB unvereinbar ist, als auch die Kardinalpflicht des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung gemäß § 536 BGB aushöhlt (Emmerich Sonnenschein, a.a.O., § 536, Rdnr.12; Bub/Treier, a.a.O., II, 470; BGH, WuM 1988, 302; OLG Düsseldorf, ZMR 1992, 446).
  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 88/86

    Instandsetzung des Mietobjekts nach einen Brand

    Auszug aus KG, 01.04.2004 - 8 U 219/03
    Der Anspruch des Mieters auf die Gewährung dieses Gebrauchs umfasst nämlich nicht nur einen einwandfreien baulichen Zustand der Mietsache, sondern darüber hinaus auch, dass der Aufnahme des vorgesehenen Gewerbebetriebes in den gemieteten Räumen keine privatrechtlichen oder öffentlichrechtlichen Hindernisse entgegenstehen ( Emmerich Sonnenschein, 8. Auflage, § 536 Rdnr.11; Bub Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.B 1345; Dr. Otto, Mängel bei Geschäftsräumen, DWW 1984, 16; BGH, NJW-RR 1987, 906; OLG Hamm, ZMR 1982, 206).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1992 - 10 U 142/91

    Unwirksame formularmäßige Freizeichnung des Vermieters von Gewähr für

    Auszug aus KG, 01.04.2004 - 8 U 219/03
    Eine formularvertragliche Klausel, die die Pflicht des Vermieters, die für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, die das Mietobjekt und nicht die Person des Mieters betreffen, auf den Mieter überbürdet ist gemäß § 9 AGBG unwirksam, da sie sowohl mit dem Grundgedanken der §§ 537 ff, 542 ff BGB unvereinbar ist, als auch die Kardinalpflicht des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung gemäß § 536 BGB aushöhlt (Emmerich Sonnenschein, a.a.O., § 536, Rdnr.12; Bub/Treier, a.a.O., II, 470; BGH, WuM 1988, 302; OLG Düsseldorf, ZMR 1992, 446).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 24 U 202/09

    Recht des Mieters auf Zustimmung zur nicht von der Baugenehmigung gedeckter

    Die Beklagte kann sich vor diesem Hintergrund schließlich auch nicht auf die von ihr herangezogene Entscheidung des Kammergerichts (vom 1. April 2004, 8 U 219/03, bei juris) berufen.
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